2. BImSchV

Messtechnik für die Emissionskontrolle

2. BImSchV

Die 2. BImSchV (Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen)) regelt die Emissionskontrolle an Oberflächenbehandlungsanlagen und Chemischreinigungs- und Textilausrüstungsanlagen.

Danach können diese Anlagen in Deutschland nur betrieben werden, wenn die Emissionen von Lösemitteln (wie z.B. Tetrachlorethen, Trichlorethen, Dichlormethan) nach dem Trocknungsvorgang einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten und in der Raumluft die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

Unsere Serie der MECCOS EVS IR 2 sind für diesen Einsatz entwickelt, TÜV geprüft und vielfach im Einsatz. Neben der Überwachung der Schleuse bzw. Trommel während des Trockenvorgangs können die Geräte auch die Raumluft und/oder Abluft kontinuierlich überwachen.

Sicherheit in der

Emissionskontrolle

Anlagehersteller

Sie sind Hersteller von Chemischen Reinigungsanlagen oder Metallentfettungsanlagen? Wir können Ihnen maßgeschneiderte Messgeräte für Ihren Anlagentyp liefern und einen weltweiten Wartungsservice anbieten. Viele Hersteller setzen seit 1990 unsere Messgeräte für Lösemittel und KWL (wie z.B. Dowclene) ein.

Anlagenbetreiber

Sie betreiben eine Chemische Reinigungsanlage oder eine Metallentfettungsanlage mit Lösemittel oder KWL? Treten Sie mit uns in Kontakt für ein Angebot für einen einfachen Service Ihres Messgerätes.

Mess- und Prüfgeräte für die Emissionskontrolle

Entdecken Sie unsere Produktvielfalt.